Fachschaft Schulpsychologie
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Praktika

Schulpsycholog*innen jeder Schulart müssen zusätzlich folgende drei Praktika ableisten:

  • 6 Wochen Praktikum bei einem Schulpsychologen / einer Schulpsychologin der studierenden Schulart
  • Weitere 2 außerschulische psychologische Praktika mit jeweils einem Umfang von 6 Wochen

*Für die Grundschulpädagog*innen fällt dafür das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum weg.
Alle drei Praktika sind schriftlich anzumelden. Die Anmeldung muss dem Praktikumsamt spätestens am 15. Januar (bei Praktikumsbeginn im/ab März) bzw. zum 1. Juli (bei Praktikumsbeginn im/ab September) vorliegen.

Allgemeine Informationen:

  • Die Zuweisung zu einem Praktikum in Schulpsychologie erfolgt nicht durch das Praktikumsamt.
  • Bevor Ihr ein Praktikum antretet, müsst ihr euch aber rechtzeitig beim Praktikumsamt Oberbayern Ost anmelden.
  • Es muss zu jedem absolvierten Praktikum in Schulpsychologie ein fünfseitiger Erfahrungsbericht geschrieben werden, welcher von der Praktikumsstelle unterzeichnet wird.
  • Habt ihr bereits ein Praktikum dieser Art gemacht und wollt es anerkennen lassen? Wendet euch an das Praktikumsamt.

Zum Praktikum bei einem Schulpsychologen/ einer Schulpsychologin:

Das Praktikum kann abgeleistet werden an einer staatlichen Schule (gegebenenfalls unter Einschluss eines Schülerheims) oder an einer Einrichtung der staatlichen Schulberatung, an der ein staatlicher Schulpsychologe seinen Dienstsitz hat.
Das Praktikum umfasst eine in der Regel zusammenhängende Zeit von sechs Wochen im zeitlichen Umfang einer Vollbeschäftigung. Insgesamt sollen 180h abgeleistet werden. Das Praktikum soll in der Regel nicht vor dem vierten Fachsemester abgeleistet werden.
Voraussetzung: Bezug zur Schulart, deren Lehramt der Bewerber anstrebt.

Zu den außerschulischen Praktika:

Die Praktika können abgeleistet werden an:

  1. Kindergärten, die nach Art. 8 BayKiG anerkannt oder vorläufig anerkannt sind, oder Kinderhorten oder Einrichtungen der Jugendarbeit, die über mindestens eine hauptberufliche pädagogische Fachkraft mit Hochschulausbildung, die dort bereits seit mindestens zwei Jahren tätig ist, verfügen und von einem öffentlichen oder einem anerkannten freien Träger der Jugendhilfe getragen werden,
  2. Einrichtungen für behinderte Kinder (Tagesstätten, Heimen) oder Kinderheimen und Einrichtungen der Heimerziehung im Sinn des § 34 SGB VIII (insbesondere Heimen mit heilpädagogischen und therapeutischen Sonderaufgaben und Jugendwohnheimen, die von einem öffentlichen oder einem anerkannten freien Träger der Jugendhilfe getragen werden),
  3. Erziehungsberatungsstellen und weiteren Beratungsstellen für Jugendliche,
  4. Einrichtungen der Wirtschaft zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von Jugendlichen und Mitarbeitern.

Wichtig:

  • Die gewählten Einrichtungen müssen verschiedenen Gruppen (Buchst. a bis d) angehören. (Das heißt: Man kann die zwei Praktika zum Beispiel nicht in zwei verschiedenen Einrichtungen der Jugendarbeit ableisten!)
  • Die unter Buchst. b, c und d genannten Einrichtungen müssen über mindestens eine hauptamtliche Fachkraft mit der Ausbildung einer/s Diplompsycholog*in verfügen.
  • Die Betreuung durch Aufsicht und Anleitung liegt bei einem/r Diplompsycholog*in und/oder (bei Gruppe a) der verantwortlichen Leitung der Einrichtung.
  • Die Praktika umfassen jeweils eine in der Regel zusammenhängende Zeit von sechs Wochen im zeitlichen Umfang einer Vollbeschäftigung; insgesamt 180h, für die Genehmigung von Ausnahmen ist das Praktikumsamt zuständig.
  • Die Praktika sollen in der Regel nicht vor dem vierten (bei Gruppe a: zweiten) Fachsemester abgeleistet werden; für die Genehmigung von Ausnahmen ist das jeweilige Praktikumsamt (Oberbayern West) zuständig.
  • Alle vollständigen Informationen findet ihr unter: http://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/ministerialbeauftragte-gymnasium/oberbayern-ost/praktikumsamt.html
  • Beim Ausfüllen der Praktikumsbestätigungen solltet ihr laut unseren Erfahrungswerten Folgendes beachten, da die Bestätigung sonst an euch zurückgeschickt wird und ihr sie euch nochmal ausstellen lassen müsst
    • Die Unterschrift muss von dem/r Betreuer*in (Dipl. Psy.) oder von der Leitung der Einrichtung gemacht werden. Es darf sonst keiner aus der Einrichtung – auch nicht „im Auftrag“ – unterschreiben.
    • Die Unterschrift muss LINKS UNTEN erfolgen, RECHTS UNTEN unterschreibt das Praktikumsamt (wenn schon ein Fehler passiert ist, die Bestätigung lieber neu ausfüllen)
    • Verwende keine verschiedenen Stifte (die Bestätigung ist eine offizielle Urkunde, die verschiedene formale Kriterien erfüllen muss)
    • Keine Ausbesserungen auf der Bestätigung machen (Tip-Ex, durchstreichen und drüberschreiben...)
    • Die nicht zutreffenden Kategorien müssen durchgestrichen werden. (Es wird nicht akzeptiert, wenn du stattdessen die zutreffende Kategorie markierst z.B. einkreist oder mit Textmarker)
    • Das Datum der Unterschrift deines Betreuers oder der Leitung der Einrichtung darf NICHT VOR dem Enddatum deines Praktikums liegen

  • Unsere Praktikumsliste:
    • Formular, in das ihr eure Praktika eintragen könnt.
    • Liste für mögliche Praktikumsstellen